PSYCHOLOGISCH- PÄDAGOGISCHE
PRAXISGEMEINSCHAFT
In unserer Praxisgemeinschaft haben wir uns zur Hauptaufgabe gemacht, Sachverständigengutachten zu Fragen des Familienrechts wie elterliche Sorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht und auch Erziehungsfähigkeit sowie Kindeswohlgefährdung zu erstellen.
Wir machen dem auftraggebenden
Gericht eine, am Kindeswohl orientierte Empfehlung, wie die günstigsten Voraussetzungen für die gelingende psychosoziale Entwicklung des Kindes geschaffen werden können. In der fundierten
psychologischen Diagnostik finden das Kind und seine Perspektive besondere Berücksichtigung.Wir führen psychologische Diagnostik durch, um Empfehlungen darin zu begründen und unser Handeln
zu optimieren.
Nach gründlicher Problemanalyse wenden wir standardisierte Persönlichkeits-, Intelligenz- und Entwicklungstests an, um notwendige Charakteristika zu erfassen. Auch beziehen wir Bindungsdiagnostik in unsere Ergebnisfindung ein. Unser Fachwissen und langjährige Berufserfahrung erlauben es uns, Merkmale durch Verhaltensbeobachtungen zu konkretisieren.
Sollten sich während der Begutachtung Lösungsperspektiven ergeben, werden wir von unserer Seite an das Gericht herantreten, mit der Anregung, den Gutachtenauftrag um die Lösungsorientierung zu erweitern. Die Bindungen, Ressourcen und Bewältigungsmöglichkeiten des Kindes bilden die Grundlage für eine mögliche Lösung.
Für nähere Informationen und Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.